AlthausIngenieurbüro für Nachrichtentechnik
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Martin Althaus
Ingenieurbüro für Nachrichtentechnik
Peter-Grah-Straße 12
58675 Hemer

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Tel.: 02372 - 74877       Fax: 02372 - 12081

mail: Althaus-Nachrichtentechnik@t-online.de

AlthausIngenieurbüro für Nachrichtentechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Martin Althaus und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Martin Althaus nicht an, es sei denn, Martin Althaus hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragsgegenstand kann insbesondere sein: Die Entwicklung von messtechnischen Geräten oder Modulen nach individuellen Wünschen des Kunden für den HF- und UHF Bereich. Die Entwicklung von Systemen zur Erfassung und Umsetzung von Messdaten für Funk und PC.

§ 2 Angebote
Alle Angebote sind freibleibend, sofern im Abgebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behalten wir uns auch nach Bestätigung eines Auftrags vor.

§ 3 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt aufgrund Ihrer Bestellung mit Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zustande. Wir bitten um Verständnis, wenn in Ausnahmefällen für einzelne Artikel längere Lieferzeiten durch Lieferengpässe entstehen können. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Schadensersatz, auch bei verspäteter und unvollständiger Lieferung, ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Paragraph 309 Nr. 7a BGB bleibt unberührt. Bei Nichtverfügbarkeit werden wir Sie unverzüglich unterrichten. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Die Ware bliebt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Martin Althaus.

§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Hemer an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von Martin Althaus oder einem von diesem Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller hat den Kaufpreis per Überweisung innerhalb einer Woche zu zahlen, soweit nicht anders mit Martin Althaus vereinbart. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Martin Althaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Martin Althaus ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Martin Althaus berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Martin Althaus anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die Ware im Eigentum von Martin Althaus.

§ 8 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Martin Althaus zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Martin Althaus nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Martin Althaus zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Martin Althaus zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Martin Althaus haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Martin Althaus nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Martin Althaus ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Martin Althaus fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Martin Althaus gewährleistet, dass die verkaufte Ware, soweit in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben wurde, zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel bei deren Erscheinen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate bei gebrauchten Waren und 24 Monate bei Neuwaren ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung und ausreichend frankiert eingeschickt werden.

§ 10 Widerrufsrecht, Recht auf Rückgabe
Ein Recht auf Rückgabe bei Nichtgefallen besteht nicht. Unsere kundenspezifischen Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz
Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch Martin Althaus ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise Rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übr /igen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übr /igen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist, sofern nicht gesetzlich anders geregelt, Iserlohn.